In Gebäuden erleben wir heute auf vielfältige Weise eine Rückkehr zum heutigen Strom als Energieträger. Der Einsatz von elektrisch betriebenen Wärmepumpen als Wärmeerzeuger für die Raumklimatisierung wird immer erfolgreicher: nur im Jahr 2017 erreichte der Markt in Italien 2,1 Milliarden Euro. Dies wird durch mehrere Begleitfaktoren begünstigt, wie z.B. die Notwendigkeit kombinierter Anwendungen von Heizen und Kühlen, die Verbreitung von Hydroniksystemen zum Heizen und Kühlen bei niedrigen Temperaturen, die Stromerzeugung durch kleine Photovoltaikanlagen oder das Erscheinen auf dem Markt für skalierbare Lösungen zur elektrischen Speicherung. Strom bedeutet aber nicht nur Energieverbrauch, sondern auch die Möglichkeit der dezentralen Erzeugung.
Zuerst durch ein Anreizsystem und dann durch die Reduzierung der Kosten der Komponenten wurden immer mehr Häuser mit einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung ausgestattet. Auf diese Weise haben wir es nicht mehr mit einem einfachen Verbraucher zu tun, sondern mit einem neuen Profil von Nutzern, die sowohl Erzeuger als auch Verbraucher von Energie sind: daher der heutige Begriff "Prosumer". In diesen Gebäuden ist es natürlich, dass man so weit wie möglich - statt des bezahlten Stromeinsatzes - den kostenlosen Solarbeitrag nutzen will und der wird nämlich noch der mit der zukünftigen Verbreitung von Steuerungs- und Managementfunktionen der Haustechnik und lokalen Speicherkapazitäten verstärkt.
Auch in diesem Fall ist es sinnvoll, die kostenlosen Energiebeiträge aus der Photovoltaikanlage und die gegen Gebühr aus dem Stromnetz getrennt zu messen. In vielen Gebäuden wird es bald Ladestationen für Elektrofahrzeuge geben. Einerseits ist dies ein Bedarf, der vom Automobilmarkt getrieben wird, der immer mehr elektrische Antriebslösungen vorschlägt, andererseits ist es eine von der Europäischen Union in der jüngsten Revision der klar formulierten Richtlinie EPBD. Gleichzeitig teilen mittlere und große Kommunen und Ballungsräume mit, dass der Zugang zu den Stadtzentren für Dieselfahrzeuge eingeschränkt ist.
Ladestationen für Elektrofahrzeuge: was fordert die Richtlinie 2018/844/EU (EPBD-Revision)*?
"Bei Neubauten-Nichtwohngebäuden und erheblich renovierten Nichtwohngebäuden mit mehr als 10 Parkplätzen stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass mindestens eine Ladestation [....] und Kanalinfrastruktur, d.h. Kabelkanäle, für mindestens einen von fünf Parkhäusern installiert wird, so dass Ladestationen für Elektrofahrzeuge später installiert werden können" (Artikel 8 Absatz 2).
"Die Mitgliedstaaten legen Anforderungen für die Installation einer Mindestanzahl von Ladestationen für alle Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen bis zum 1. Januar 2025 fest" (Artikel 8 Absatz 3).
"Bei neuen Wohngebäuden und renovierten Wohngebäuden, die mit mehr als zehn Parkplätzen ausgestattet sind, stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass in jedem Parkraum Kanalisationsinfrastrukturen, insbesondere Kabelkanäle für Elektrokabel, installiert werden, um den späteren Einbau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu ermöglichen. (Art. 8, Punkt 5.)
(*) RICHTLINIE (EU) 2018/844 DES EUROPAPARLAMENTS UND DES EUROPARATS vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffizienz. Weitere Informationen zur Richtlinie finden Sie unter