Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gültig für die Ekinex® Produktpalette.
1. DEFINITIONEN
1.1 In den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen haben die nachstehenden Begriffe die folgende Bedeutung:
- a) "Hersteller": Ekinex S.p.A., mit Sitz in Vaprio d'Agogna (28010 NO), via Novara 37;
- b) "Käufer": Professioneller Kunde, Einzelunternehmen oder Firma, die den Kauf von Ekinex® Produkten beantragt;
- c) "Partei" oder "Parteien": Ekinex S.p.A. und der Käufer;
- d) "Bestellung" oder "Bestellungen": die vom Käufer an Ekinex S.p.A. ausgestellte(n) Bestellung(en) für Ekinex®-Produkte;
- e) "Produkte": alle Produkte der Marke Ekinex® für die Haus- und Gebäudesystemtechnik, die im Ekinex®-Produktkatalog in gedruckter und/oder elektronischer Form und auf der Website www.ekinex.com zu finden sind;
- f) "Allgemeine Geschäftsbedingungen": die nachstehend aufgeführten allgemeinen Verkaufsbedingungen.
2. ANWENDUNGSBEREICH
2.1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen den Parteien abgeschlossenen Kaufverträge über Ekinex®-Produkte;
2.2. Der Käufer kann sich nicht auf andere als die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bedingungen berufen oder ihnen widersprechen. Daher haben alle Bedingungen, die der Käufer in der Bestellung oder in einer anderen Phase der Vertragsverhandlungen oder nach Annahme oder Kenntnisnahme der Allgemeinen Bedingungen schriftlich festgelegt hat, sowie alle allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers, keine Gültigkeit. Die auch nur teilweise Ausführung des Auftrags durch Ekinex S.p.A. oder jede andere Erfüllung des Auftrags gegenüber dem Käufer ist nicht gültig und kann nicht als stillschweigende oder implizite Annahme einer anderen allgemeinen Vertragsbedingung als der vorliegenden Bedingungen ausgelegt werden, es sei denn, sie wird von Ekinex S.p.A. ausdrücklich schriftlich akzeptiert. Auch im Falle von schriftlich vereinbarten Abweichungen gelten die vorliegenden Bedingungen weiterhin für die nicht ausdrücklich abweichenden Teile.
2.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die vertraglichen Beziehungen zwischen Ekinex S.p.A. und den Gewerbetreibenden, wobei das Gesetzesdekret Nr. 206 vom 6. Oktober 2005 (Verbraucherschutzgesetz) und nachfolgende Änderungen keine Anwendung finden.
2.4. Ekinex S.p.A. behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen jederzeit zu ändern, was dem Kunden unverzüglich (ohne vorherige Ankündigung) mitgeteilt wird. Für jeden Vertrag gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen, die zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden in Kraft sind.
3. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
3.1. Die Annahme des Angebots durch den Käufer oder die Bestätigung der Bestellung durch Ekinex S.p.A., gleichgültig auf welche Weise sie erfolgt, hat die Anwendung der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen zur Folge.
3.2. Die von den Agenten, Vertretern und Verkäufern von Ekinex S.p.A. abgegebenen Angebote sind für Ekinex S.p.A. erst dann verbindlich und bindend, wenn sie von Ekinex S.p.A. selbst schriftlich bestätigt werden. Die Verkaufsangebote von Ekinex S.p.A. sind für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Datum der Formulierung des Verkaufsangebots gültig und auf die vollständige Lieferung der darin aufgeführten Waren beschränkt. Nach Ablauf dieser Frist ist das Verkaufsangebot nicht mehr gültig.
3.3. Die vom Käufer an Ekinex S.p.A. gesendete Bestellung stellt ein unwiderrufliches Vertragsangebot dar, das für einen Zeitraum von drei Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem Ekinex S.p.A. davon Kenntnis erlangt, verbindlich ist. Innerhalb des genannten Dreimonatszeitraums behält sich Ekinex S.p.A. nach eigenem Ermessen das Recht vor, die Bestellung anzunehmen oder abzulehnen und den Käufer entsprechend zu informieren. Weicht die Auftragsbestätigung von Ekinex S.p.A. von der Bestellung des Käufers in Bezug auf die Menge der Produkte, die Preise, die Rabatte und die Liefermodalitäten ab, so gilt diese Bestätigung als Gegenvorschlag von Ekinex S.p.A., der vom Käufer ausdrücklich akzeptiert werden muss, damit der Vertrag als abgeschlossen gilt.
3.4. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde an und erklärt, dass er alle ihm während des Kaufvorgangs zur Verfügung gestellten Informationen gelesen hat und die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen vollständig akzeptiert.
3.5. Die Annahme wird durch eine Bestätigungs-E-Mail zum Ausdruck gebracht, die an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird. Die Bestätigungsnachricht enthält das Datum und die Uhrzeit der Bestellung sowie eine "Kundenauftragsnummer", die für jede weitere Kommunikation mit Ekinex S.p.A. zu verwenden ist. Der Kunde kann sich jederzeit über den Stand seiner Bestellung informieren, indem er sich an Ekinex S.p.A. unter der Telefonnummer +39 0321 1828980 oder unter der E-Mail-Adresse commerciale@ekinex.com wendet.
3.6. Im Falle der Stornierung des Auftrags durch den Käufer vor dessen Annahme oder Ausführung durch Ekinex S.p.A. ist letztere berechtigt, vom Käufer die Erstattung der für die Ausführung des Auftrags oder eines Teils davon angefallenen Kosten und Gebühren sowie den Ersatz weiterer erlittener Schäden zu verlangen.
4. PRODUKTVERFÜGBARKEIT
4.1 Ekinex S.p.A. behält sich das Recht vor, den Ekinex® Produktkatalog und die technischen Eigenschaften der Produkte ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
4.2. Für den Fall, dass eines der angeforderten Produkte nicht verfügbar ist, verpflichtet sich Ekinex S.p.A., den Kunden innerhalb von 20 Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt der Bestellung zu kontaktieren und ihn per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse über die Nichtverfügbarkeit und eventuelle Alternativlösungen zu informieren. In diesem Fall kann der Kunde die Lieferung der Bestellung abwarten, wenn Ekinex S.p.A. glaubt, das nicht verfügbare Produkt auf dem Markt finden zu können, oder die Bestellung stornieren und eine Rückerstattung des bereits bezahlten Preises erhalten.
4.3. Prüfen Sie vor dem Kauf jedes Produkts sorgfältig die Installationsanforderungen gemäß den geltenden Vorschriften des Landes, in dem die Installation erfolgen soll, und die Kompatibilität gemäß den Konstruktionsspezifikationen.
4.4 Ekinex garantiert die korrekte Installation seiner Produkte nur mit den im Planer oder technischen Katalog angegebenen Unterputzdosen. Für die Verwendung anderer Unterputzdosen empfehlen wir Ihnen, sich an unseren technischen Support zu wenden (support@ekinex.com) oder die korrekte Installation selbst zu überprüfen.
5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1. Die Preise der Produkte beziehen sich auf die Preisliste, die zum Zeitpunkt der Annahme des Verkaufsangebots durch den Käufer oder der Ausstellung der Auftragsbestätigung durch Ekinex S.p.A. gilt.
Ekinex S.p.A. behält sich das Recht vor, die aktuelle Preisliste jederzeit nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Käufer zu ändern, wenn die Kosten für Rohstoffe, Arbeit oder andere Faktoren, die einen erheblichen Anstieg der Produktionskosten verursachen, steigen. Die Preise für die Produkte verstehen sich immer Ex Carrier (FCA Incoterms 2010) und daher gehen die Risiken im Zusammenhang mit der Lieferung zum Zeitpunkt der Übergabe der Produkte an den Spediteur auf den Käufer über, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
5.2. Die Zahlungen erfolgen gemäß den entsprechenden Angaben im Verkaufsangebot oder in der Auftragsbestätigung. Zahlungen und alle anderen Beträge, die Ekinex S.p.A. aus welchem Grund auch immer geschuldet werden, müssen am Sitz von Ekinex S.p.A. und, sofern nicht anders vereinbart, in Euro erfolgen.
5.3. Jede Verspätung oder Unregelmäßigkeit bei der Zahlung gibt Ekinex S.p.A. das Recht auf:
- a) laufende Lieferungen auszusetzen, auch wenn sie nicht mit der betreffenden Zahlung zusammenhängen;
- b) die Zahlungs- und Skontobedingungen für spätere Lieferungen zu ändern, auch indem sie eine Vorauszahlung oder eine zusätzliche Sicherheit verlangt;
- c) ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung und ohne förmliche Inverzugsetzung Verzugszinsen auf den noch geschuldeten Betrag zu verlangen, und zwar zu dem Satz, der in den geltenden Gesetzen für Handelsgeschäfte vorgesehen ist (insbesondere Gesetzesdekret 231/2002 und spätere Ergänzungen), unbeschadet des Rechts von Ekinex S.p.A., eine Entschädigung für einen höheren erlittenen Schaden zu fordern. Darüber hinaus wird in den oben genannten Fällen jeder Betrag, den Ekinex S.p.A. aus irgendeinem Grund schuldet, sofort fällig und zahlbar. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte vollständig zu bezahlen, auch im Falle von Ausnahmen, Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, die erst nach Zahlung des geschuldeten Betrags geregelt werden;
- d) den Vertrag gemäß Artikel 1456 des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches zu kündigen, indem er per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail mit Beglaubigung mitteilt, dass er von diesem Recht Gebrauch machen will. Die Kündigung wird für beide Parteien ab dem Datum des Erhalts der Mitteilung wirksam.
6. TRANSPORT UND LIEFERUNG DER PRODUKTE
6.1. Die Lieferung der Waren erfolgt Ex-Carrier (FC Incoterms) und daher gehen die Risiken im Zusammenhang mit der Lieferung in dem Moment auf den Käufer über, in dem die Produkte dem Spediteur übergeben werden, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
6.2. Die Lieferfristen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, rein indikativ. Wird die Ausführung des Auftrags durch höhere Gewalt, unregelmäßige Rohstofflieferungen oder andere unvorhersehbare Umstände verhindert, so gelten die Lieferfristen als verlängert und die neuen Fristen werden im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Parteien festgelegt, ohne dass eine Entschädigung und/oder ein Schadenersatz für die Lieferverzögerung anerkannt wird.
6.3. Bei der Lieferung der Ware durch den Kurier ist der Kunde verpflichtet, zu überprüfen, ob der Inhalt des gelieferten Pakets dem entspricht, was bestellt und in der per E-Mail übermittelten Rechnung angegeben wurde. Eventuelle Schäden an der Verpackung und/oder am Produkt oder die Nichtübereinstimmung der Anzahl der Pakete mit den Angaben auf der Rechnung müssen innerhalb von 3 Werktagen nach der Lieferung beim Kundendienst von Ekinex S.p.A. unter der E-Mail-Adresse commerciale@ekinex.com reklamiert werden. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde keine Einwände mehr gegen die äußeren Merkmale der gelieferten Ware oder gegen die Anzahl der erhaltenen Pakete erheben.
7. HAUPTKRAFT
7.1. Das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes ("Höhere Gewalt"), das eine Partei an der Erfüllung einer oder mehrerer vertraglicher Verpflichtungen hindert, gilt als Höhere Gewalt, wenn und soweit die von dem Ereignis betroffene Partei nachweist:
- a) dass dieses Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt;
- b) dass das Ereignis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war;
- c) dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei vernünftigerweise nicht hätten vermieden oder überwunden werden können.
7. 2. Erfuellt eine Partei eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen nicht, weil ein von ihr mit der Vertragserfuellung beauftragter Dritter diese ganz oder teilweise nicht erfuellt, so kann sich diese Partei nur insoweit auf höhere Gewalt berufen, als die Voraussetzungen des Absatzes 1 sowohl von der Partei als auch von dem Dritten erfuellt werden.
7.3. Bis zum Beweis des Gegenteils wird davon ausgegangen, dass die folgenden Ereignisse, die eine Partei erleidet, die Voraussetzungen des Absatzes 1 dieser Klausel erfüllen, und diese Partei muss nur die Erfüllung der Bedingung des Absatzes 1 beweisen.
- a) Krieg (ob erklärt oder nicht), Feindseligkeiten, Invasion, Handlungen eines ausländischen Feindes, umfassende militärische Mobilmachung;
- b) Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion, Revolution, militärische Gewalt oder Usurpation der Macht, Aufstand, terroristische Handlungen, Sabotage oder Piraterie;
- c) Währungs- oder Handelsbeschränkungen, Embargos, Sanktionen;
- d) rechtmäßige oder unrechtmäßige behördliche Maßnahmen, Befolgung staatlicher Gesetze oder Anordnungen, Verordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Eigentum, Requisition, Verstaatlichung;
- e) Seuchen, Epidemien, Naturkatastrophen oder extreme Naturereignisse;
- f) Explosion, Brand, Zerstörung von Anlagen, längere Unterbrechung des Verkehrs, der Telekommunikation oder der Stromversorgung;
- g) allgemeine soziale Konflikte, wie insbesondere Boykott, Streik und Aussperrung, weißer Streik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden.
7.4. Die betroffene Partei unterrichtet die andere Partei unverzüglich über den Eintritt des Ereignisses.
7.5. Eine Partei, die sich erfolgreich auf diese Klausel beruft, ist von der Verpflichtung zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen sowie von jeglicher Haftung für Schadensersatz oder andere vertragliche Rechtsbehelfe wegen Nichterfüllung befreit, und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem das Ereignis die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen behindert, vorausgesetzt, es wurde unverzüglich mitgeteilt. Wurde das Ereignis nicht unverzüglich mitgeteilt, so wird die Freistellung ab dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Mitteilung der anderen Partei zugeht. Die andere Partei kann die Erfüllung ihrer etwaigen Verpflichtungen ab dem Zeitpunkt der Mitteilung aussetzen.
7.6. Ist die Wirkung des geltend gemachten Hindernisses oder Ereignisses vorübergehend, so treten die in Absatz 5 genannten Folgen nur in dem Umfang und so lange ein, wie das geltend gemachte Hindernis oder Ereignis die interessierte Partei an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen hindert. Die betroffene Partei unterrichtet die andere Partei, sobald das Hindernis die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr behindert.
7.7. Die interessierte Partei ergreift alle angemessenen Maßnahmen, um die Auswirkungen des geltend gemachten Ereignisses auf die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu begrenzen.
7.8. Hat die Dauer des geltend gemachten Hindernisses zur Folge, dass einer oder beiden Parteien in erheblichem Maße entzogen wird, was sie nach dem Vertrag vernünftigerweise erwarten konnten, so hat jede Partei das Recht, den Vertrag durch Mitteilung an die andere Partei innerhalb einer angemessenen Frist zu beenden. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Vertrag mangels abweichender Vereinbarung von jeder Partei gekündigt werden kann, wenn die Dauer des Hindernisses 120 Tage überschreitet.
7.9. Im Falle der Anwendung von Absatz 8 ist eine Partei, die aus der Erfüllung des Vertrages vor dessen Beendigung einen Vorteil gezogen hat, verpflichtet, die andere Partei in Höhe des Wertes dieses Vorteils zu entschädigen.
8. GARANTIEN
8.1. Ekinex S.p.A. garantiert, dass die Produkte von Ekinex® den in der EWG geltenden Rechtsvorschriften und technischen Normen entsprechen.
8.2 Ekinex S.p.A. garantiert, dass die gelieferten Produkte in Qualität und Typ dem entsprechen, was im Vertrag festgelegt ist, und dass sie frei von Mängeln sind, die sie für den Gebrauch, für den sie ausdrücklich bestimmt sind, untauglich machen könnten. Die Garantie für Fabrikationsfehler beschränkt sich nur auf Produktfehler, die auf Materialfehler oder auf Konstruktions- und Herstellungsfehler zurückzuführen sind, die Ekinex S.p.A. zuzuschreiben sind. Alle von Ekinex S.p.A. verkauften Ekinex® Produkte sind durch die Garantie für gutes Funktionieren und die Garantie für Defekte und/oder Konstruktions- und Herstellungsfehler für einen Zeitraum von 24 Monaten und somit auch gemäß dem Verbrauchergesetzbuch abgedeckt, wenn der Endverbraucher ein Verbraucher ist.
8.3. Die Garantie gilt ab dem Datum der Lieferung der Ware durch Ekinex S.p.A., mit Ausnahme der Teile, die dem normalen Verschleiß unterliegen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Garantie, auch wenn die Ware aus irgendeinem Grund beim Endverbraucher nicht in Betrieb genommen wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass die Inanspruchnahme der Garantie für die von Ekinex S.p.A. gekauften Produkte von der vollständigen Bezahlung derselben abhängig ist.
8.4. Die vorgenannte Garantie gilt unter der Voraussetzung, dass die Produkte ordnungsgemäß gelagert und gemäß den im Gesamtkatalog und den von Ekinex S.p.A. zur Verfügung gestellten technischen Datenblättern enthaltenen Anweisungen verwendet wurden, dass keine Reparaturen, Änderungen oder Umbauten ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Ekinex S.p.A. vorgenommen wurden und dass die festgestellten Mängel nicht durch chemische oder elektrische Einwirkungen verursacht wurden.
8.5. Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Produkte schriftlich zu melden, während versteckte Mängel und/oder Betriebsfehler (d.h. Mängel, die erst nach der Benutzung des Produkts erkennbar sind) innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung des Mangels gemeldet werden müssen. Die Garantie gilt nicht im Falle von Funktionsstörungen der auf dem Produkt installierten Software, die auf Überlastungen, elektrische Phänomene aufgrund von Witterungseinflüssen, Unterbrechungen und/oder Aussetzungen der Stromversorgung zurückzuführen sind.
8.6 Die Anzeige von Mängeln, auch von versteckten Mängeln, muss schriftlich an Ekinex S.p.A. gerichtet werden, indem innerhalb der vorgeschriebenen Frist eine Mitteilung an support@ekinex.com geschickt wird, die folgende Angaben enthält
- 1) die Referenz der Rechnung, mit der das Produkt gekauft wurde;
- 2) die Seriennummer des Produkts;
- 3) einen kurzen technischen Bericht über die festgestellten Mängel oder Nichtkonformitäten;
- 4) wenn es sich bei dem Endverbraucher um einen Verbraucher handelt, die Mitteilung, in der dieser den Mangel beanstandet hat.
8.7. Nach der Meldung des Mangels an Ekinex S.p.A. verliert der Käufer seine Gewährleistungsrechte, wenn er die von Ekinex S.p.A. geforderte angemessene Prüfung nicht zulässt und die mangelhaften Produkte nicht innerhalb von 60 Tagen nach Lieferung an Ekinex S.p.A. zurücksendet. Zum Zwecke der Rücksendung, sofern nicht anders vereinbart, holt Ekinex S.p.A. das mangelhafte Material auf eigene Kosten gemäß den Anweisungen an dem von den Parteien vereinbarten Tag und Ort ab. Nach Ablauf der oben genannten Frist betrachtet Ekinex S.p.A. die Rücksendung als Verwirkung der Garantie und stellt die als Ersatz für die mangelhaften Produkte gesandten Produkte in Rechnung und fordert die Bezahlung derselben.
8.8. Ekinex S.p.A. kann nach Inanspruchnahme der Garantie und in Ausübung des Rechts des Kunden nach eigenem Ermessen
- a) kostenlos in den Räumlichkeiten des Kunden (DAP Incoterms 2010) Produkte derselben Art (oder gleichwertig) und in derselben Menge wie die für mangelhaft befundenen Produkte liefern, vorbehaltlich der Rückgabe der ersetzten Produkte durch den Kunden unter den in Absatz 7.7 genannten Bedingungen;
- b) die mangelhaften Produkte zu reparieren, wenn Ekinex S.p.A. nicht die Notwendigkeit oder Dringlichkeit eines sofortigen Austauschs derselben sieht;
- c) eine Gutschrift zu Gunsten des Käufers in Höhe des Rechnungswerts der zurückgesandten Produkte ausstellen.
Ekinex S.p.A. leistet nur dann auf die oben genannten Arten, wenn der Käufer alles in seiner Zuständigkeit Liegende getan hat. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, gehen alle Kosten im Zusammenhang mit Eingriffen, die durch den technischen Kundendienst von Ekinex S.p.A. durchgeführt werden, zu Lasten von Ekinex S.p.A.. Sowohl beim Austausch als auch bei der Reparatur von defekten Produkten oder Komponenten läuft die ursprüngliche Garantiezeit weiter und wird nicht verlängert. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass Ekinex S.p.A. nach Feststellung der Richtigkeit des Garantieanspruchs nur die in diesem Artikel 7.8 genannten mangelhaften Produkte ersetzt, wodurch ausgeschlossen wird, dass der Kunde nach seinem Ermessen die Auflösung des Vertrags und/oder Schadensersatz verlangen kann.
8.9. Für den Fall, dass die an den Produkten festgestellten Mängel nicht auf die Verantwortung von Ekinex S.p.A. zurückzuführen sind, werden die Kosten für die Reparatur und den Ersatz der Produkte dem Käufer in Rechnung gestellt. Die in diesem Artikel genannte Garantie tritt an die Stelle der gesetzlichen Mängel- und Konformitätsgarantie und schließt jede andere mögliche Haftung von Ekinex S.p.A. für die gelieferten Produkte aus; insbesondere kann der Käufer keine anderen Schadensersatzansprüche geltend machen, und Ekinex S.p.A. kann in keinem Fall für indirekte oder Folgeschäden haftbar gemacht werden.
9. GEWERBLICHES EIGENTUM
9.1 Ekinex S.p.A. bleibt ausschließlicher Eigentümer der Patente, Zeichnungen, Entwürfe und allem, was für die Herstellung der Produkte verwendet wird, und der Käufer verpflichtet sich daher, diese nicht an Dritte weiterzugeben, zu vervielfältigen oder zu verwenden. Wenn die Herstellung der Produkte von Ekinex S.p.A. auf ausdrücklichen Wunsch und mit technischer Dokumentation des Käufers durchgeführt wird, übernimmt Ekinex S.p.A. keine Verantwortung für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter, die vielmehr ausschließlich in der Verantwortung des Käufers liegt, der sich verpflichtet, Ekinex S.p.A. von allen Ansprüchen freizustellen und zu entschädigen.
9.2. Der Käufer verpflichtet sich, die Markenzeichen von Ekinex S.p.A. nur für den möglichen Zweck der Identifizierung, der Werbung und des Verkaufs der Produkte zu verwenden und sie nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Ekinex S.p.A. selbst zu hinterlegen oder hinterlegen zu lassen.
10. KÜNDIGUNG UND RÜCKTRITT
10.1. Gemäß Artikel 1454 des Bürgerlichen Gesetzbuches muss der Käufer, bevor er vom Vertrag wegen Nichterfüllung zurücktritt, Ekinex S.p.A. unbedingt schriftlich auffordern, den Vertrag innerhalb einer Frist von nicht weniger als 30 Tagen zu erfüllen. Wenn Ekinex S.p.A. innerhalb dieser Frist mit der Erfüllung begonnen hat, kann der Käufer nicht vom Vertrag zurücktreten. (Eine Frist für Ekinex S.p.A. kann ebenfalls vorgesehen werden, jedoch kann die Kündigung wegen Nichtzahlung auf der Grundlage der dem Kunden zusätzlich zur Zahlung auferlegten Verpflichtungen beschlossen werden).
10.2 Jede Partei kann vom Vertrag zurücktreten, aber zusätzlich zu den Bestimmungen des italienischen Rechts kann Ekinex S.p.A. auch vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Ereignis höherer Gewalt eintritt, wie in Artikel 7 der von Ekinex S.p.A. erstellten allgemeinen Verkaufsbedingungen angegeben. In diesem Fall müssen beide Parteien per Einschreiben mit Rückschein oder per zertifizierter E-Mail ihre Absicht mitteilen, vom Vertrag zurückzutreten, und der Rücktritt wird ab dem Datum des Erhalts der Mitteilung wirksam.
11. SCHADENERSATZ
11.1. Die Haftung von Ekinex S.p.A., unabhängig davon, ob sie sich aus der Erfüllung oder Nichterfüllung des Vertrags, der Garantie, der unerlaubten Handlung oder der verschuldensunabhängigen Haftung ergibt, übersteigt in keinem Fall den Wert des Produkts, auf das sich diese Haftung bezieht. In keinem Fall haftet Ekinex S.p.A. für entgangenen Gewinn oder Nutzungsausfall oder technischen Stillstand des Produkts oder der dazugehörigen Maschinen, für Ansprüche des Käufers und/oder Dritter im Zusammenhang mit den vorgenannten Schäden oder für sonstige Schäden, einschließlich indirekter oder Folgeschäden.
12. VERTRAULICHKEIT
12.1. Der Käufer verpflichtet sich, (i) die von Ekinex S.p.A. erhaltenen und/oder in Erfahrung gebrachten Informationen/Daten/Know-how/Dokumente vertraulich zu behandeln und (ii) die Nutzung dieser vertraulichen Informationen/Dokumente und den Zugang zu ihnen auf Zwecke zu beschränken, die mit der Erfüllung des Vertrages zusammenhängen. Die vertraulichen Informationen/Unterlagen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Ekinex S.p.A. nicht vervielfältigt werden, und alle Kopien davon sind auf Verlangen von Ekinex S.p.A. unverzüglich zurückzugeben. Die obigen Bestimmungen gelten nicht für Informationen, die: (i) öffentlich sind oder durch Nichtweitergabe durch den Käufer, seine Angestellten oder Mitarbeiter öffentlich werden, oder (ii) sich im Besitz des Käufers befanden, bevor er sie von Ekinex S.p.A. erhielt, oder (iii) von Quellen weitergegeben wurden, die nicht den Beschränkungen unterliegen, denen der Käufer in Bezug auf ihre Nutzung unterliegt, oder (iv) aufgrund einer schriftlichen Genehmigung von Ekinex S.p.A. an Dritte weitergegeben werden können.
13. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
13.1. Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen und die damit verbundenen Lieferverträge unterliegen dem italienischen Recht. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Verträgen, für die diese Allgemeinen Bedingungen gelten, ist ausschließlich das Gericht von Novara zuständig.
14. COVID-19-KLAUSEL
14.1 Der Käufer erklärt mit seiner Unterschrift, dass er sich bewusst ist, dass der derzeitige epidemiologische Notstand aufgrund der Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) und die zur Bekämpfung der genannten Pandemie erlassenen Vorschriften Auswirkungen auf die Erfüllung und Ausführung der Ekinex S.p.A. erteilten Aufträge haben können.
14.2 Ekinex S.p.A. behält sich das Recht vor, die Fristen zu verlängern, zusätzliche Kosten zu erheben oder die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen zu ändern, falls die im vorstehenden Absatz genannte Bedingung eintritt, nachdem sie den Käufer darüber informiert hat.
15. KONTAKTE
15.1. Geben Sie die Kontaktdaten von Ekinex + Adressen für eventuelle Mitteilungen an.
16. UNGÜNSTIGE BEDINGUNGEN
16.1. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er gemäß und im Sinne der Artikel 1341 und 1342 des italienischen Zivilgesetzbuches die folgenden Klauseln akzeptiert und genehmigt: 2. Anwendungsbereich; 5. Zahlungsbedingungen; 6. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht; 13 Covid Klausel-19.